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Welche Rechte habe ich bei verloren gegangenem Gepäck?

Sie befinden sich auf Ihrer lang ersehnten Urlaubsreise und kommen am Ziel an, aber Ihr Gepäck ist nicht da. Oder Sie sind auf Geschäftsreise und Ihr Koffer kommt nicht an, darin sind aber viele wichtige Dinge für Ihre Geschäaftstreffen. Viele von uns kennen diese Situation. In zahlreichen Fällen taucht das Gepäck nach einer Weile zum Glück wieder auf, aber manchmal geht es auch vollständig verloren. Sie wollen wissen, welche Rechte Sie als Fluggast haben, wenn Ihr Gepäck verschwindet und wie Sie eine Entschädigung erhalten können? All das erfahren Sie in diesem Artikel.

Überblick: Wichtige Schritte bei verlorenem Gepäck

Sie haben gerade keine Zeit, den ganzen Artikel zu lesen und wollen sich nur einen schnellen Überblick verschaffen? Hier zeigen wir Ihnen, was Sie tun müssen, um Ihre Entschädigung zu bekommen. Das Montrealer Übereinkommen regelt die Ansprüche der Fluggastpassagiere, es wurde bereits von zahlreichen Ländern ratifiziert. Führen Sie die folgenden Schritte durch, um Ihre Rechte geltend zu machen:

  1. Machen Sie vor dem Abflug Fotos vom Koffer und dem Kofferinhalt (vor allem von wertvollen Gegenständen) und bewahren Sie wichtige Rechnungen auf.
  2. Melden Sie sich direkt beim Lost&Found-Schalter der Airline, wenn Ihr Gepäckstück verloren gegangen ist und füllen Sie ein PIR-Formular (Verlustmeldung) aus.
  3. Bewahren Sie den Gepäckabschnitt und die Boardingkarte auf.
  4. Senden Sie Ihre Schadensersatzforderung mit den nötigen Dokumenten an die Airline oder beauftragen Sie einen Fluggasthelfer, der den Prozess für Sie durchführt.

Es gibt hierfür spezialisierte Unternehmen, bei denen Sie kostenlos Ihren Anspruch prüfen lassen können und die Ihnen dabei helfen, ganz einfach Ihre Entschädigung zu bekommen. Diese kann bis zu rund 1.400 € betragen. Wir möchten Ihnen hier folgende Fluggasthelfer empfehlen, mit denen Sie sich viel Zeit und Mühe sparen und Ihre Erfolgschancen erhöhen können:

  1. AirHelp (zusätzliche Gepäckversicherung möglich)
  2. Flightright (zahlreiche erfolgreich durchgesetzte Entschädigungen)
  3. MYFLYRIGHT (umfangreiche Palette an Angeboten)

Montrealer Übereinkommen für verloren gegangenes Gepäck

Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt, beschädigt wird oder verloren geht, dann regelt das Montrealer Übereinkommen Ihre Rechte als Fluggast. Sehen wir uns hier genauer an, was das Übereinkommen beinhaltet. Es wurde 1999 verabschiedet und wurde mittlerweile von über 130 Staaten ratifiziert, darunter alle Mitgliedstaaten der EU, Australien, die USA und Japan.

Das Abkommen deckt die Haftung für Fluggastrechte (auch Unfälle und so weiter) ab und gilt für internationale Beförderungen von Passagieren und Reisegepäck. Nicht abgedeckt sind bei diesem Abkommen Reisen an zwei Orten im selben Land. Inlandsflüge innerhalb der EU sind nach einer neuen Verordnung jedoch innerhalb des Geltungsbereichs des Abkommens. Sehen wir uns nun an, was genau Ihre Rechte im Hinblick auf das Gepäck sind, wenn es verspätet, beschädigt oder verloren ist. Insgesamt kann der Schadensersatz um die 1.400 Euro pro Person betragen.

Verspätetes Gepäck

Wenn Ihr Gepäck nicht verloren gegangen ist, sondern nur verspätet ist, haben Sie das Recht sich Ersatzkleidung und nötige Kosmetikartikel zu einem angemessenen Preis zu kaufen. Je nalchdem um welche Art von Reise es sich handelt (z.B. Strandurlaub oder Wandertour) kann es sehr unterschiedlich sein, als als nötige Einkäufe zählt. Diese Ausgaben muss Ihnen die Fluggesellschaft später erstatten. Die Höchstsumme beträgt für die Einkäufe bis zu rund 1.400 Euro pro Passagier. Ausgeschlossen sind Fälle, wenn Ihr Gepäck auf dem Rückflug verspätet ist und Sie dann zu Ihrem Wohnort fahren.

Gepäckbeschädigung

Wurde Ihr Koffer oder ein anderes Gepäckstück beschädigt, muss falls möglich eine Reparatur oder ein Ersatz des aktuellen Wertes des Gepäckstücks angeboten werden. Außerdem muss der Inhalt erstattet werden. Die Beschädigung muss während des Flugs auftreten, und auch hier kann die Entschädigung maximal bis zu knapp 1.400 Euro betragen. Ausgeschlossen sind Fälle, wenn Sie Ihr Gepäck bereits beschädigt aufgegeben haben oder zerbrechliche Gegenstände sehr unvorsichtig verstaut haben.

Verlorenes Gepäck

Der schlimmste Fall ist, wenn Ihr Gepäck gar nicht mehr auftaucht. Ein Gepäckstück gilt als verloren, wenn er nach über 21 Tagen nicht aufgefunden wurde. Genau wie in den vorher genannten Fällen haben Sie einen Schadensersatzanspruch von maximal knapp 1.400 Euro. Es müssen Kosten für Ersatzkäufe, der Preis für den Zeitwert des Koffers und der Wert des Inhalts erstattet werden. Es kann sich also um hohe Summen handeln, es lohnt sich also, den Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

Mit AirHelp eine Entschädigung erhalten

Wie soll ich mich bei Gepäckproblemen verhalten?

Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder Sie andere Probleme wie Beschädigung oder Verspätung haben ist es wichtig, dass Sie ein paar Punkte beachten:

  • Planen Sie voraus. Machen Sie vor der Abreise Fotos von Ihrem Kofferinhalt und dokumentieren Sie wertvolle Gegenstände. Bewahren Sie auch Rechnungen auf.
  • Handeln Sie direkt. Gehen Sie bei der Ankunft zum Schalten und melden direkt, dass Ihr Gepäck verloren gegangen ist oder melden Sie andere Probleme, die Sie hatten. Sie benötigen für den späteren Entschädigungsprozess eine Verlustmeldung (PIR). Füllen Sie diese direkt aus.
  • Beachten Sie bei den Ersatzkäufen, welche Einkäufe im Rahmen sind und Ihnen später erstattet werden. Heben Sie alle Belege für Kosmetikartikel oder gekaufte Kleidung auf.
  • Bewahren Sie auch den Boardingpass und das Ticket für den Gepäckabschnitt auf, um später alle Dokumente vollständig bei der Airline einreichen zu können.
Verlorenes Gepäck Rechte Entschädigung
© Pixabay – Johnnie Shannon

Wichtige Fristen, wenn Gepäck nicht ankommt

Damit Sie Ihre Entschädigung bekommen ist es wichtig, dass Sie relevante Fristen einhalten. Wenn Ihr Gepäck nicht ankommt, müssen Sie das direkt nach der Ankunft am Lost&Found-Schalter melden und das PIR-Formular verlangen und ausfüllen. Sie haben bis maximal 7 Tage nach der Ankunft Zeit, das nachzuholen.

Falls Ihr Gepäck doch noch auftaucht müssen Sie nach der Auslieferung des Gepäcks eine weitere Schadensanzeige an die Fluglinie schicken. Hier müssen Sie die Belege für den Flug und das PIR-Formular mitsenden. Sie müssen die Schadensanzeige innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks abschicken.

Wenn Ihr Gepäck zusätzlich zur Verspätung dann auch noch beschädigt ist oder Dinge fehlen, müssen Sie dies der Airline schriftlich mitteilen. Hierfür ist die Frist, dass Sie den Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks melden. Beachten Sie diese Fristen, um nicht unnötig den Anspruch auf eine Entschädigung und damit möglicherweise viel Geld zu verlieren.

Anbieter zum Umsetzen Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz

Wer schon mal mit Fluggesellschaften Probleme wie Verspätungen, Gepäckverlust oder anderes gehabt hat und danach die Airline kontaktiert hat weiß, wie mühselig es ist, seine Rechte durchzusetzen. Oft tun die Airlines alles, damit sie keine Entschädigungen zahlen müssen und drücken sich vor ihrer Verantwortung. Doch zum Glück gibt es hier eine einfache Lösung.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Firmen, die sich auf diese Probleme spezialisiert haben. Sie können bei diesen kostenlos eine Anfrage stellen und gehen kein Risiko ein, da keine Gebühr verlangt wird. Sie müssen nur im Erfolgsfall einer bezahlten Entschädigung eine anteilige Provision bezahlen. Wir möchten Ihnen hier einige solcher Dienste vorstellen.

1. AirHelp

Airhelp Gepäckverlust Entschädigung
© AirHelp

Vorteile

  • professionelles und großes Netzwerk
  • schnelle Auszahlungen
  • schnelle Bearbeitung
  • Anspruch auf 150 € pro Gepäckstück zusätzlich zur Entschädigungssumme von der Airline bei Abonnement
  • langjährige Erfahrung
  • hohe Erfolgsquote
  • kein Risiko

Nachteil

  • zusätzliche Zahlung von 150 € bei verloren gegangenem Gepäck nur über kostenpflichtiges Abonnement möglich

Ein sehr bekannter Anbieter ist AirHelp, der für uns einer der besten Dienste ist, wenn man bei Gepäckproblemen mit der Airline Hilfe benötigt. Das Start-Up gibt es seit 2013. Sie haben schon über 16 Millionen Passagieren bei verschiedenen Problemen wie Flugverspätungen, -ausfällen, Gepäckverlusten oder -verspätungen und anderen geholfen. Das Netzwerk ist sehr groß und umfasst über 400 AirHelper und über 30 Fachkanzleien. Das Unternehmen deckt 18 Sprachen ab.

Ihre Ansprüche können Sie ganz einfach online über die Webseite prüfen. Das geht ganz schnell und Sie müssen nur wenige Informationen wie Flugnummern, Datum und persönliche Informationen angeben.

Bei AirHelp gibt es mit AirLuggage noch eine separate Gepäckversicherung, die Sie allgemein abschließen können. Damit bekommen Sie für jedes verspätete oder verloren gegangene Gepäckstück (maximal 2 Stück) 150 € ausgezahlt. Dafür brauchen Sie nur die Verlustmeldung (PIR) vom Schalter. Sie müssen nicht nachweisen, was sich in Ihrem Gepäckstück befunden hat. Auch wenn Ihr Gepäck später wieder gefunden wird, bekommen Sie Ihr Geld. Der Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft läuft unabhängig davon, diesen können Sie also zusätzlich bekommen.

Was müssen Sie dafür genau tun? Die Schritte sind zum Glück sehr einfach und schnell erledigt. Kontaktieren Sie AirHelp und senden Sie die PIR-Nummer oder laden Sie ein Foto des Formulars hoch. Schicken Sie außerdem Bankdaten, Fluginformationen und eine Ausweiskopie. Dann wird Ihr Anspruch geprüft und innerhalb von 5 Arbeitstagen bekommen Sie 150 € für jedes verspätete oder verloren gegangene Gepäckstück.

AirHelp hat sich seit seiner Gründung bewährt, was man an zahlreichen positiven Kundenbewertungen sehen kann. Sehr häufig kann er die Ansprüche der Fluggäste erfolgreich umsetzen. Bei Trustpilot hat er schon über 170.000 Bewertungen und schneidet mit insgesamt 4,6 von 5 Sternen sehr positiv ab.

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2. Flightright

Flightright Gepäckverlust Entschädigung
© Flightright

Vorteile

  • zahlreiche erfolgreich durchgesetzte Entschädigungen
  • schnelle und einfache Bearbeitung
  • kostenlose Prüfung des Anspruchs
  • transparente Kommunikation
  • ohne Risiko
  • über 430 Millionen gesicherte Entschädigungen

Nachteil

  • keine Option für zusätzliche Gepäckversicherung

Auch Flightright kann Ihnen risikofrei bei verlorenem, verspäteten oder beschädigtem Gepäck helfen. Prüfen Sie Ihren Anspruch ganz einfach auf der Webseite, indem Sie in ein paar Minuten ein übersichtliches Online-Formular ausfüllen. Praktisch ist hier, dass Sie auch noch zusätzliche Personen eintragen können. Sind Sie mit Freunden oder Familie zusammen geflogen und auch von denen gingen Gepäckstücke verloren? Dann können Sie das im selben Formular eintragen und haben so nur einen einzelnen Vorgang.

Die Statistik des Unternehmens ist sehr positiv, Flightright konnte bereits über 430 Millionen Euro an Entschädigungen für verschiedene Fälle von Fluggastrechten durchsetzen. Auch hier gibt es kein finanzielles Risiko, da Sie nur im  Erfolgsfall eine anteilige Provision bezahlen müssen. Die Prozentsätze sind für die verschiedenen Fälle ein wenig niedriger als bei AirHelp.

Wie sieht es bei Flightright mit den Kundenbewertungen aus? Auch hier zeichnet sich ein sehr positives Bild ab, über 90 % gaben bei Trustpilot 4,8 von 5 Sternen in ihrer Bewertung ab. Auf seiner Seite wirbt der Dienst mit über 600.000 zufriedenen Kunden.

Viele betonen in den Bewertungen die Transparenz in der Kommunikation, die hohe Erfolgsquote und die übersichtliche Abwicklung der Anspruchsprüfung. Im Allgemeinen kann man sagen, dass Flightright ein sehr gutes Gesamtpaket bietet. Eine separate Option für eine zusätzliche Gepäckversicherung gibt es leider nicht.

3. MYFLYRIGHT

Myflyright Gepäckverlust Entschädigung
© MYFLYRIGHT

Vorteile

  • hohe Erfolgsquote trotz kürzerer Aktivität
  • bereits über 8 Millionen gesicherte Entschädigungen
  • großes Netzwerk an Experten und Rechtsanwälten
  • bietet auch Sofort-Entschädigungen an
  • kein Risiko bei Anspruchsprüfung
  • übers

Nachteil

  • keine separate Gepäckversicherung

MYFLYRIGHT ist ein Start-Up, das 2016 gegründet wurde, er ist also in dieser Liste der jüngste Anbieter. Dennoch kann man sagen, dass er sich bei Flugrechten für Passagiere schon bewiesen hat. Er bietet eine große Bandbreite an und hilft bei Flugverspätungen, Flugannulierungen, Boardingverweigerungen und verlorenem, beschädigtem und verspätetem Gepäck.

Auf der Webseite gibt es zahlreiche umfangreiche Informationen, welche Rechte Sie bei Gepäckproblemen haben und wie Sie sich am besten verhalten sollten. Auch hier können Sie Ihren Anspruch direkt über die Webseite risikofrei prüfen. Das Ganze dauert maximal 5 Minuten, bis Sie als Fluggast alle relevanten Informationen eingegeben haben. Dann prüft das Unternehmen Ihren Anspruch.

MYFLYRIGHT hat bereits mit über 25.000 Kunden gearbeitet und konnte schon ein Entschädigungsvolumen von über 8 Millionen € durchsetzen, was eine respektable Statistik ist. Auch bei der anteiligen Provision im Erfolgsfall schneidet er günstiger ab als einige Konkurrenten. Das Start-Up gehört mittlerweile zu den führenden Fluggastrechtportalen in Deutschland und Europa.

Bei Trustpilot konnte MYFLYRIGHT 4,6 von 5 Sternen erreichen, was ein sehr positives Resultat ist. Über 82 % der über 4.000 Bewertungen vergaben 5 Sterne. Viele Kunden loben die unkomplizierte Antragstellung, die angenehme Kommunikation, das übersichtliche Formular, die schnelle Abwicklung und die hohe Erfolgsquote.

Wobei können Ihnen die Fluggasthelfer noch behilflich sein?

Wir haben es in diesem Artikel schon mehrfach angedeutet. Die Fluggasthelfer können Ihnen bei weitaus mehr als nur bei Ärger mit verloren gegangenem oder verspätetem Gepäck helfen. In diesem kurzen Ausblick möchten wir Ihnen noch zeigen, in welchen Fällen Sie sich noch Erstattungen holen können. Wichtig zu wissen ist, dass hier die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 erfüllt sein muss. Hierfür muss der Flug innerhalb der EU stattgefunden haben, innerhalb der EU gestartet sein (egal, wo die Airline ihren Sitz hat) oder in der EU gelandet sein (hier muss die Airline ihren Sitz in der EU haben).

Verspätete Flüge

Das wohl häufigste Problem sind Verspätungen der Flüge. Um einen Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, muss der Flug über 3 Stunden verspätet sein. Relevant ist hierbei der Zeitpunkt, zu dem Sie bei der Ankunft das Flugzeug verlassen. Ist das Flugzeug beispielsweise mit 2 Stunden Verspätung gelandet, aber Sie können aufgrund von Problemen der Airline über eine Stunde nicht aus dem Flugzeug und stehen auf der Landebahn, haben Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung.

Annullierte Flüge

Manchmal fallen Flüge auch ganz aus. Hier haben Sie das Recht auf eine Erstattung des gesamten Flugpreises (Hin- und Rückflug) oder eine kostenlose Umbuchung auf einen geeigneten Ersatzflug. Diesen müssen Sie nur nehmen, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt. Manchmal lohnt es sich auch, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen und selbst neu zu buchen, falls es günstigere Alternativen gibt.

Überbuchte Flüge oder Nichtbeförderung

Es kommt öfter vor, dass mehr Flugtickets verkauft werden, als Plätze vorhanden sind und der Flug überbucht ist. Die Airlines spekulieren dann darauf, dass einige Fluggäste nicht erscheinen. Auch hier haben Sie das Recht auf einen Ersatzflug oder eine Erstattung des vollen Ticketpreises.

Höhe der Entschädigungen

Bei allen Problemen hängt die Entschädigungshöhe von der Flugstrecke ab. Sie können Anspruch auf folgende Summen haben, wenn die EU-Verordnung für Ihren Fall gültig ist:

  • 250 €: Kurzstreckenflug (bis einschließlich 1.500 km)
  • 400 €: Mittelstreckenflug (zwischen 1.500 und 3.500 km)
  • 600 €: Langstreckenflug außerhalb der EU (ab 3.500 km)

Bis zu drei Jahre nach dem geplanten Abflug können Sie diese Entschädigungen noch einfordern. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Sie in den letzten Jahren von so einem Fall betroffen waren. Es ist allerdings oft sehr mühsam, mit den Fluglinien Kontakt aufzunehmen und seine Erstattung einzufordern. Viele zögern den Prozess lange heraus, lassen Sie in Warteschleifen warten oder antworten nicht auf E-Mails.

Hier können die spezialisierten Unternehmen, die wir Ihnen hier in Hinblick auf das verlorene Gepäck vorgestellt haben, sehr nützlich sein. Sie müssen nur kurz ein Online-Formular ausfüllen und können dann die gesamte Bearbeitung des Prozesses (Kontaktaufnahme, Einsetzen von Anwälten, Durchführen von Gerichtsprozessen und so weiter) an das Unternehmen abgeben. Sie müssen also nur ein paar Minuten zum Ausfüllen des Formulars investieren, und schon ist Ihr Anteil erledigt.

Ein wesentlicher Vorteil ist hierbei zusätzlich zum Sparen von Mühe und Zeit, dass Sie absolut kein finanzielles Risiko eingehen. Denn nur im Erfolgsfall wird anteilig ein vorher festgelegter Prozentsatz an das Unternehmen abgeführt. Ansonsten bezahlen Sie keinen Cent. In den zahlreichen Artikeln auf unserer Seite können Sie in den Testberichten zu AirHelp, Flightright, fairplane und EUflight nachlesen, wie die einzelnen Anbieter abschneiden und welche Vor- und Nachteile sie haben.

Zusammenfassung

In diesem Artikel haben wir Ihnen gezeigt, was Sie tun können, wenn Ihr Gepäck verloren gegangen, beschädigt oder verspätet ist. Sie haben umfangreiche Rechte und können neben Notersatzkäufen, die Ihnen von der Fluggesellschaft erstattet werden, auch eine Entschädigung von bis zu knapp 1.400 € erhalten. Wichtig ist, dass Sie alle Belege des Flugs und der Einkäufe gut aufbewahren. Denken Sie außerdem daran, die Fristen für die Schadensersatzmeldungen einzuhalten.

Wenn Sie sich den aufwendigen und oft nervenaufreibenden Prozess sparen wollen, sich selbst mit der Fluglinie wegen Ihrer Schadensersatzforderung herumzuärgern, können Sie ein dafür spezialisiertes Unternehmen beauftragen. Bei diesen können Sie über ein Online-Formular auf der Webseite Ihren Anspruch kostenlos und risikofrei prüfen.

Diese Dienste sind darauf spezialisiert, solche Forderungen umzusetzen und haben ein großes Netzwerk an Experten und Anwälten. Damit sparen Sie sich nicht nur Mühe und Zeit, sondern Sie können Ihre Chancen auf Erfolg und auf eine Entschädigung sehr erhöhen. Neben Problemen mit verlorenem Gepäck helfen sie Ihnen auch bei Entschädigungen für Flugverspätungen, Flugannullierungen, Nichtbeförderung und vielem mehr.

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