Egal ob Urlaub oder Geschäftsreisen, wenn ein gebuchter Flug einfach komplett ausfällt oder enorm verspätet ist, kann das sehr nervig sein und verschiedene Komplikationen mit sich ziehen. Es kann bei einem Flugausfall zu Problemen mit Anschlussflügen, verpassten Hotelbuchungen oder Terminen oder einem verkürzten Urlaub führen. Sie möchten also sicher gerne wissen, in welcher Situation Sie bei einem Flugausfall worauf Anspruch haben.
In diesem Artikel werden wir genau erklären, was bei einem annullierten Flug Ihre Rechte sind. Und noch viel wichtiger: Wir werden genau erklären, wie Sie Ihren Anspruch auf Erstattungen, Entschädigungen oder andere Leistungen ganz einfach geltend machen können. Zum Glück gibt es hier Optionen für eine unkomplizierte Abwicklung mit hohen Erfolgschancen auf Entschädigung oder andere Leistungen. Sehen wir uns das in diesem Artikel also genauer an.

Welche Voraussetzungen müssen bei einem Flugausfall erfüllt sein?
Zunächst einmal hat man bei einem annullierten Flug, der unter die EU-Verordnung fällt, immer Anspruch auf eine komplette Erstattung des Flugpreises oder auf eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug (der bestimmte Anforderungen erfüllen muss). Das gilt unabhängig davon, ob die Airline für den Ausfall verantwortlich ist. In einigen Fällen haben Sie jedoch zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Wir sehen uns hier nun an, was die Voraussetzungen sind.
Wenn man seinen Anspruch bei einem gestrichenen Flug geltend machen möchte, sollte man vorab schon einmal die Grundlagen kennen. Sehen wir uns hier also an, welche Punkte gegeben sein müssen.
Ausgefallener Flug in den letzten drei Jahren
Selbst wenn Sie bei einem Flugausfall nicht direkt bei der Airline nach einer Entschädigung gefragt haben, ist noch lange nicht alles verloren. Denn in Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfinden sollte. Ein im Laufe des Jahres 2023 ausgefallener Flug kann also noch bis zum 31. Dezember 2026 geltend gemacht werden. In anderen Ländern gelten teils andere Fristen. Nach Ablauf der Frist sind die Fluglinien leider nicht mehr zu Leistungen verpflichtet. Aber es lohnt sich zu prüfen, ob es bei Ihnen in den letzten Jahren einen solchen Fall gab, denn es kann um viel Geld gehen.
Die Grundlagen der EU-Fluggastrechteverordnung müssen erfüllt sein
Sie sehen also, dass die Basis für Ihre Rechte die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) ist. Also müssen die Flüge auch mit der EU in Zusammenhang stehen, hier gibt es verschiedene Szenarien, die wir uns noch genauer ansehen. Ist zum Beispiel für Sie ein Flug von Indonesien nach Australien ausgefallen, können Sie das hier beschriebene Verfahren für eine Entschädigung nicht nutzen.
Welche Fälle sind also abgedeckt? Es werden alle Flüge abgedeckt, die innerhalb der EU stattfinden. Es ist egal, ob die Airline ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Land hat.
Darüber hinaus können Sie bei einem Flugausfall Ihren Anspruch auch geltend machen, wenn Ihr Flug in der EU gestartet, aber außerhalb gelandet ist. Genau wie in dem ersten Fall ist es hier nicht relevant, wo die Fluggesellschaft ihren Firmensitz hat.
Wenn Sie aus einem Drittland kommend in der EU landen, wird Ihr Flugausfall von der EU-Verordnung erfasst, wenn die Airline ihren Geschäftssitz in der EU hat. Island, Norwegen und die Schweiz werden dabei wie EU-Staaten behandelt. Für Flüge von und nach Großbritannien gilt seit dem Brexit eine eigene, weitgehend gleichlautende britische Regelung.
Wenn diese Vorgaben der EU-Verordnung erfüllt sind, haben Sie also Anspruch auf Leistungen von der Airline, die den annullierten Flug durchgeführt hätte. Was genau Sie bekommen können, werden wir später noch ausführlicher beschreiben.
Zeitpunkt, wann die Airline über den Flugausfall informiert hat
Worauf Sie bei einem Flugausfall genau Anspruch haben, hängt außerdem davon ab, wann die Airline Sie über die Annullierung informiert hat. Allgemein kann man sagen: Je kurzfristiger die Airline Ihnen Bescheid gibt, desto besser stehen Ihre Chancen. Informiert die Fluggesellschaft mindestens 14 Tage vor Abflug über den Ausfall, haben Sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Wenn der Zeitraum geringer ist, muss grundsätzlich eine Entschädigung gezahlt werden, egal ob Sie sich abgesehen davon für eine Umbuchung oder eine Kostenerstattung des Tickets entscheiden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Die Summe unterscheidet sich je nach Streckenlänge und beträgt 250 bis 600 €, der tatsächliche Ticketpreis spielt hierbei keine Rolle.
Weitere Voraussetzungen
Es kann auch vorkommen, dass Sie schon am Flughafen sind und der Flug erst normal oder nur als verspätet angezeigt wird, irgendwann später im Laufe der Zeit aber dann gestrichen wird. Damit Sie in einem solchen Fall Ihre Rechte auf einen Anspruch auf Entschädigung oder andere Leistungen nicht verlieren, ist es wichtig, dass Sie von Ihrer Seite aus alles richtig gemacht haben. Achten Sie also darauf, rechtzeitig für den Flug einzuchecken und schon sind Sie auf der sicheren Seite.
Anspruch auf Entschädigung prüfen
Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?

Wir haben im letzten Teil davon gesprochen, was bei einem Flugausfall die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Entschädigung sind. Unabhängig davon hat man das Recht, sich bei einem Flugausfall das Ticket entweder erstatten zu lassen oder kostenlos umgebucht zu werden. Das gilt auch, wenn es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, auf die wir später noch genauer eingehen. Sehen wir uns die verschiedenen Optionen genauer an.
Voraussetzung ist lediglich, dass die genannten Bedingungen (Start-, Zielflughafen oder Airline) im Hinblick auf die EU-Verordnung gegeben sind. Ob die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist, spielt nur für die zusätzliche Entschädigung eine Rolle.
Gut zu wissen: Die EU hat sich im Juni 2026 nach jahrelangen Verhandlungen auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Die Entschädigungsbeträge und die 3-Stunden-Grenze bei Verspätungen bleiben dabei unverändert. Die neuen Regeln sollen erst rund zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt gelten, voraussichtlich also ab 2027. Für Ihre aktuellen Ansprüche ändert sich daher nichts.
Kostenlose Bereitstellung eines Ersatzfluges
Oft bieten Airlines bei einem Flugausfall den betroffenen Passagieren direkt einen Ersatzflug an, auf den sie kostenlos umgebucht werden. Dieser muss aber bestimmte Bedingungen erfüllen, damit die Entschädigung entfällt. Wenn Sie im Zeitraum von 7 bis unter 14 Tagen über die Annullierung benachrichtigt werden, darf der Alternativflug maximal 2 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug starten, und die Landung am Zielort darf nicht mehr als 4 Stunden später erfolgen.
Wurden Sie weniger als 7 Tage vorher informiert, darf der Abflug maximal 1 Stunde früher und die Landung maximal 2 Stunden später sein. Ansonsten bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung bestehen. Andere von der Fluggesellschaft angebotene Optionen müssen Sie ohnehin nicht akzeptieren, Sie können auch auf eine Erstattung oder auf die Umbuchung auf einen anderen Flug Ihrer Wahl bestehen.
Bietet die Fluggesellschaft keinen passenden Ersatzflug an, kann man in der Regel selbst eine andere zumutbare Verbindung auswählen, auf die kostenlos umgebucht werden muss, solange auf dem Flug noch Plätze frei sind. Es muss sich hierbei nicht um den nächstmöglichen Flug handeln.
Erstattung des Flugtickets
Wenn die Airline bei Flugausfall einen Ersatzflug anbietet, der nicht den eben genannten Vorgaben entspricht, müssen Sie diesen wie gesagt nicht nehmen. Es lohnt sich hier zu prüfen, ob es vielleicht günstigere Alternativen bei einer anderen Airline gibt. Dann könnten Sie sich von der ersten Airline die Erstattung für den Flug auszahlen lassen und dann in Eigenregie eine günstigere Option buchen. So kann man oft einiges an Geld sparen.
Wurden alle Flüge gemeinsam gebucht, kann sich der Erstattungsanspruch laut Rechtsprechung des BGH nicht nur auf einen annullierten Teilflug beziehen, sondern auf die Ticketkosten für die gesamte Reise einschließlich Rückflug. Hierfür muss man eine einheitliche Buchung vorlegen.
Zu den zu erstattenden Ticketkosten gehören neben dem Flugpreis auch Zusatzausgaben für Sitzplatzreservierungen oder Gepäck.
Zahlung einer Entschädigung
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung des Fluges informiert wurden, haben Sie zusätzlich zur Umbuchung oder Ticketerstattung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Wie hoch diese ausfällt, hängt dann jeweils von der Flugdistanz ab. Anbei finden Sie die Übersicht für die möglichen Entschädigungen:
- 250 € bei Flugstrecken bis zu 1.500 km
- 400 € bei Flügen innerhalb der EU und Flugstrecken über 1.500 km
- 400 € bei Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € bei Flugstrecken über 3.500 km (über EU-Grenze hinaus)
Hier haben wir nochmal kurz alle Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung bei Flugausfall zusammengefasst:
- Verschulden der Airline (keine außergewöhnlichen Umstände)
- rechtzeitig eingecheckt (falls der Ausfall erst am Flughafen bekanntgegeben wird)
- Anspruch ist noch nicht verjährt (in Deutschland 3 Jahre ab Jahresende)
- Airline informierte weniger als 14 Tage vor Flugdatum über den Flugausfall
- Fluggesellschaft hat keinen den Vorgaben entsprechenden Ersatzflug angeboten
- Flug erfüllt die Vorgaben der EU-Fluggastrechteverordnung
Interessant ist auch, dass ein vorverlegter Flug als annulliert gelten kann. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Verordnung gelten Flüge als annulliert, wenn sie um mehr als eine Stunde vorverlegt wurden. Wurde der Reisegast darüber nicht mindestens 2 Wochen vor Abflug informiert, können Sie also auch hier das Recht auf eine Entschädigung geltend machen.
Serviceleistungen bei Wartezeiten
Am häufigsten erfährt man eine Weile vor dem Abflug von einem Flugausfall. Aber es kann auch manchmal vorkommen, dass man bereits am Flughafen ist und dann erst die Annullierung bekannt gegeben wird, während man schon auf den Abflug wartet. Abgesehen von Ihrem Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung und der zusätzlichen Entschädigung haben Sie nach der EU-Verordnung dann noch weitere Rechte bei solchen Wartezeiten. Bei einer Annullierung muss die Airline Ihnen während der Wartezeit auf den Ersatzflug Verpflegung bereitstellen. Bei Verspätungen gelten folgende Staffeln:
- ab 2 Stunden Wartezeit (Kurzstrecke): kostenlose Getränke und Snacks
- ab 3 Stunden Wartezeit (Mittelstrecke): kostenlose Getränke und Snacks
- ab 4 Stunden Wartezeit (Langstrecke): kostenlose Getränke und Snacks
- ab 5 Stunden Wartezeit (alle): Möglichkeit, vom Flug zurückzutreten (Airline muss Ticketpreis erstatten)
- Abflug am nächsten Tag: kostenlose Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt von und zum Flughafen
Was soll man tun, wenn man von einem Flugausfall betroffen ist?
Hier möchten wir kurz ein paar Empfehlungen ansprechen, wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Ihr Flug ausfällt. Einige Punkte gilt es zu beachten.
- Bewahren Sie Bordkarte und Reisedokumente auf.
- Fragen Sie die Airline (bei einer vorherigen Annullierung oder am Flughafen) nach dem Grund für den Flugausfall und lassen Sie diesen schriftlich bestätigen.
- Fordern Sie bei langen Wartezeiten Getränke, Essen und bei Bedarf kostenlosen Transport und Hotelunterkunft an (bewahren Sie alle Belege auf, falls Sie die Ausgaben zunächst übernehmen müssen).
- Bewahren Sie Belege für zusätzliche, notwendige Ausgaben auf (Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, usw.).
- Informieren Sie sich, ob Ersatzflüge angeboten werden und entscheiden Sie, ob Sie diesen oder eine Erstattung möchten.
- Machen Sie Ihr Recht auf eine zusätzliche Entschädigung geltend, falls Sie einen Anspruch haben (wir erklären noch, wie Sie das im Handumdrehen prüfen können).
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Wir haben im Zusammenhang mit einer zusätzlichen Entschädigung bei einer späten Benachrichtigung von den „außergewöhnlichen Umständen“ gesprochen. Wenn einer von diesen zutrifft, ist die Airline nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass sich das nur auf die Entschädigung bezieht. Auch bei außergewöhnlichen Umständen muss die Airline den Flugpreis entweder erstatten oder eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug anbieten.
Sehen wir uns hier also an, was diese außergewöhnlichen Umstände sind, die bedeuten, dass der Flugausfall kein Verschulden der Fluggesellschaft war:
- Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals (Streiks des eigenen Airlinepersonals zählen laut EuGH nicht dazu)
- Unwetter, Schneefall, Sturm
- Naturkatastrophen
- Vogelschlag
- Flughafen- und Luftraumsperrungen
- Terrorwarnungen
- Grenzschließungen
Trifft so ein außergewöhnlicher Umstand ein, ist die Airline aber noch nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss die Fluggesellschaft zusätzlich beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung zu vermeiden und eine anderweitige, frühestmögliche Beförderung der betroffenen Passagiere zu garantieren. Zum Beispiel muss gezeigt werden, dass keine Umbuchung auf eine schnellere Verbindung möglich war und ähnliches. Auch alternative Beförderungsmittel müssen berücksichtigt werden.
Wie gesagt betrifft dies aber ohnehin ausschließlich die zusätzliche Entschädigung. Eine Flugpreiserstattung oder Umbuchung muss immer gewährleistet werden, wenn es einen Flugausfall gibt.
Wie kann ich meine Rechte geltend machen?
Haben Sie sich schon einmal wegen verschiedener Probleme mit einer Fluggesellschaft herumgeärgert? Dann wissen Sie, wie nervenaufreibend das sein kann, wenn man über E-Mail-Anfragen keine Antworten bekommt oder stundenlang in Warteschleifen hängt oder telefonisch keine richtige Auskunft bekommt. Wenn es um Erstattungen und Entschädigungen geht, wollen viele Fluggesellschaften sich leider um ihre Verantwortung drücken und versuchen es mit Ausreden. Viele setzen außerdem darauf, dass die Betroffenen irgendwann aufgeben oder ohnehin nicht wirklich gut über ihre Rechte informiert sind.
Sie haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Sie können Ihre Forderung selbst schriftlich bei der Airline einreichen. Reagiert diese nicht oder lehnt ab, können Sie sich in Deutschland kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Wer sich um nichts kümmern möchte, kann den Fall an ein Fluggastrechte-Portal übergeben. Diese Problematik stellt einen boomenden Markt dar, da sie viele Fluggäste betrifft. Darum gibt es heutzutage zahlreiche Agenturen, die sich genau damit befassen. Sie helfen den Flugreisenden, bei den Airlines ihre Ansprüche geltend zu machen (auch durch Unterstützung eines professionellen Anwaltsnetzwerks), damit sie ihre Zahlungen erhalten.
Sehen wir uns das an einem Beispiel an. Agenturen wie zum Beispiel AirHelp (nach unserer Meinung und nach unseren Tests der beste Anbieter, um bei Flugausfällen eine Entschädigung zu erhalten) helfen Ihnen ganz unkompliziert dabei, das zu bekommen, was Ihnen zusteht. Wie geht das genau? Zum Glück ist es ganz einfach. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite dieses Dienstes und dann wird direkt ein Feld erscheinen, über das Sie Ihren Anspruch prüfen können.

Hier geht es nicht nur um Flugausfälle, sondern auch um Verspätungen und weitere Unannehmlichkeiten. Die Abwicklung ist enorm einfach. Sie geben einfach die Flugverbindung ein und gelangen dann in ein Online-Formular. Sie brauchen nicht viele Angaben machen, lediglich Start- und Zielflughafen, Datum, Flugnummern, Buchungsnummer, Ihre Kontaktdaten und wenn Sie möchten einige freiwillige Zusatzinformationen (Grund für die Verspätung etc.).
Das Ausfüllen des Formulars ist in ein paar Minuten erledigt. Von da an wird die ganze Abwicklung Ihrer Anspruchsforderung von AirHelp übernommen. Sie werden über Aktualisierungen benachrichtigt, aber die ganze Kommunikation mit der Airline wird von diesem Anbieter übernommen. Selbst, wenn der Fall vor Gericht geht und Anwälte eingeschaltet werden müssen, wird dies alles erledigt. Sie sparen sich also enorm viel Stress und Zeit.
Und das Tollste daran ist, dass Sie finanziell kein Risiko eingehen. Denn wenn AirHelp nicht erfolgreich ist und Sie keine Entschädigung bekommen, fallen keine Kosten an. Nur im Erfolgsfall geht ein prozentualer Anteil an AirHelp: 35 % inklusive MwSt., und wenn der Rechtsweg nötig ist, kommt eine Rechtsweggebühr von 15 % hinzu (insgesamt also 50 %).
Ansprüche wie Ersatzflüge oder Umbuchungen können meist direkt mit der Airline geregelt werden. Aber beim Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung sieht es hier meistens anders aus, da sich hier die Airlines oft querstellen. Mit AirHelp können Sie also mit minimalem Aufwand bis zu 600 € (abzüglich der Gebühr) bekommen. Und die Erfolgschancen sind über solche Dienste oft höher als für eine Einzelperson.
Vorteile einer Abwicklung über Anbieter wie AirHelp
Natürlich können Sie es auch versuchen, Ihre Entschädigung oder Ansprüche selbst geltend zu machen, und behalten dann die volle Summe. Nur sind hier als Einzelperson die Chancen oft geringer und der Aufwand ist hoch, der Prozess kann sehr langwierig sein. Sehen wir uns hier an, welche Vorteile es bei einem Flugausfall mit sich bringt, Dritte wie AirHelp zu Rate zu ziehen.
- Kein finanzielles Risiko. Nur im Erfolgsfall geht ein prozentualer Anteil Ihrer Entschädigungssumme an Dienste wie AirHelp. Sonst müssen Sie keinen Cent bezahlen.
- Kein Papierkram. Sie füllen nur kurz ein Online-Formular aus. Es ist nicht nötig, sich zu informieren, welche Formulare wo eingereicht werden müssen. Das kann oft kompliziert werden, je nach Airline sind die Formulare auch oft nicht in allen Sprachen verfügbar.
- Enorme Zeitersparnis. Keine stundenlangen Telefongespräche, kein Zeitvergeuden in Warteschleifen und keine langen E-Mails. Sie müssen nur ein paar Minuten lang das Online-Formular ausfüllen, und das war es für Sie.
- Bessere Erfolgschancen. Dienste wie AirHelp sind auf diese Tätigkeit spezialisiert. Sie haben ein großes, internationales Team an Experten und Anwälten. Das erhöht die Erfolgschancen deutlich.
- Professionelle Durchsetzung. Dank des großen Netzwerks und der Erfahrung solcher Dienste wird der Fall konsequent verfolgt, auch wenn sich die Airline zunächst querstellt. Rechnen Sie aber je nach Airline mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit.
- Vereinfachter Prozess dank einem Formular für mehrere Fluggäste. Sie waren zum Beispiel mit der ganzen Familie oder Freunden im Urlaub? Sie müssen das Online-Formular nur einmal ausfüllen und können alle Mitreisenden mit angeben. Das erleichtert und beschleunigt für alle den Prozess.
- Ersparnis von Anwaltskosten. Falls nötig übernimmt AirHelp auch die Prozessführung vor Gericht und die Anwaltskosten. Auch dies wird mit einem prozentualen Anteil abgedeckt (AirHelp erhält dann insgesamt 50 % der Entschädigungssumme). Fallen die tatsächlichen Kosten höher aus, werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Bewältigt man den Prozess alleine, könnte dies im Gegensatz dazu teuer werden.

Der beste Anbieter, um bei einem annullierten Flug eine Entschädigung zu erhalten
Wir haben Ihnen hier den Ablauf am Beispiel von AirHelp erklärt, weil er für uns der beste und zuverlässigste Dienst ist, um bei einem annullierten Flug eine Entschädigung zu erhalten. Wir haben selbst sehr positive Erfahrungen gemacht. Aber natürlich gibt es auch zahlreiche andere Anbieter auf dem Markt, die sehr empfehlenswert sind. Wir möchten Ihnen also hier drei solcher Dienste kurz vorstellen.
1. AirHelp

Vorteile
- bereits für Millionen Fluggäste durchgesetzte Entschädigungen (hohe Erfolgschancen)
- regelmäßige Updates und zahlreiche zufriedene Kunden
- transparente Gebühr von 35 % inklusive MwSt.
- großes Netzwerk an Experten und Fachkanzleien
- Abonnement von AirHelp Plus bietet zahlreiche weitere langfristige Vorteile
Nachteil
- 35 % bis 50 % (bei Rechtsweg) der Entschädigungssumme werden im Erfolgsfall abgezogen
Wie gesagt ist unser Lieblingsanbieter in dieser Kategorie AirHelp. Das ist für uns der zuverlässigste Service, um bei Flugausfällen eine Entschädigung zu erhalten. Er gehört mittlerweile zu den größten Anbietern auf dem Markt und konnte seit seinem Start in 2013 schon einiges an Erfahrung sammeln.
Sein globales Netzwerk hat sich immer weiter vergrößert und beinhaltet zahlreiche Experten und Fachkanzleien. Zudem ist der Dienst in zahlreichen Sprachen verfügbar. Wir haben selber sehr positive Erfahrungen gemacht. Die Abwicklung war erfolgreich und wir wurden über alle neuen Entwicklungen informiert. Der Aufwand war dabei für uns minimal. Das Online-Formular ist sehr übersichtlich gestaltet und das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten.
Auch an den Online-Bewertungen anderer Kunden kann man sehen, dass viele sehr zufrieden mit seinen Leistungen sind. Bei Trustpilot hat er eine sehr gute Gesamtbewertung aus einer sehr großen Zahl an Bewertungen. Auch hier bestätigen die Kommentare, wie einfach die Abwicklung ist. Wie bei allen Portalen gibt es aber auch Kritik an langen Bearbeitungszeiten in einzelnen Fällen.
Mit AirHelp Plus gibt es noch eine interessante Zusatzoption. Die Jahresmitgliedschaft gibt es in zwei Stufen: Smart (rund 40 € im Jahr, für bis zu 3 Reisen) und Pro (für bis zu 9 Reisen). Je nach Tarif bekommen Mitglieder zusätzliche Leistungen, etwa bei verspätetem Gepäck.
AirHelp-Plus-Mitglieder bekommen dank des Abonnements bei jeder Entschädigung 100 % der Summe ausgezahlt, da weder Service- noch Rechtsweggebühr anfallen.
2. Flightright

Vorteile
- regelmäßige Updates und zahlreiche zufriedene Kunden
- sehr bekannter deutscher Anbieter mit langer Erfahrung
- übersichtliches, leicht verständliches Online-Formular
- Übernahme aller Gerichtskosten
Nachteil
- 20 % bis 30 % zuzüglich MwSt. werden im Erfolgsfall abgezogen, mit Anwaltszuschlag steigt der Anteil auf bis zu rund 50 %
Wenn Sie selbst schon mal nach Diensten zum Geltendmachen von Ansprüchen bei Flugausfall gesucht haben, könnte Ihnen auch Flightright ein Begriff sein. Auch er überzeugt mit professioneller und zuverlässiger Arbeit mit hohen Erfolgschancen. Er ist in Europa mittlerweile sehr bekannt und konnte schon Hunderte Millionen Euro an Entschädigungen durchsetzen. Flightright wirbt mit einer Provision von 20 bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe sehen Sie allerdings erst im Bestellprozess, und wenn ein Anwalt eingeschaltet werden muss, kommt ein Zuschlag hinzu. Unterm Strich liegt er damit in einer ähnlichen Preisklasse wie AirHelp.
Das Online-Formular ist auch hier sehr leicht verständlich und sehr schnell ausgefüllt. Danach müssen Sie nicht mehr aktiv werden, aber man informiert Sie regelmäßig über den Fortschritt des Prozesses. Bei Trustpilot erhält er ebenfalls sehr gute Bewertungen von einer großen Zahl an Kunden.
Die Kunden freuten sich auch über die hohe Erfolgsquote und die angenehme Kommunikation. Viele berichten, dass sie erst mit Flightright eine Entschädigung bekamen und sie vorab im Alleingang nicht erfolgreich waren. Es lohnt sich also.
3. EUClaim

Vorteile
- große Flugdatenbank für eine schnelle Prüfung
- übersichtliches Online-Formular, unkomplizierte Abwicklung
- keine zusätzliche Anwaltsgebühr
- anteilige Abgabe nur im Erfolgsfall
Nachteil
- berechnet im Erfolgsfall 31 % inkl. MwSt. (+ 33 € Verwaltungsgebühr pro Person)
Kommen wir in unserer Liste der Agenturen bei Flugausfällen zur Nummer 3. Der dritte Platz heißt aber absolut nicht, dass Sie hier schlechte Qualität zu erwarten haben. Denn auch bei EUClaim handelt es sich um einen professionellen Anbieter. Er hat sich in Europa bereits einen Namen gemacht und zahlreiche zufriedene Kunden nutzen den Anbieter. Er gehört zu den Diensten mit der längsten Erfahrung, es gibt ihn schon seit 2007.
Dank seiner großen Flugdatenbank kann er Ansprüche schnell prüfen und somit eine zügige Abwicklung unterstützen. Auch sein Netzwerk umfasst zahlreiche Experten und Vertragsanwälte.
Die Webseite ist sehr übersichtlich und auch hier erfolgt die Anfrage über ein Online-Formular, das im Handumdrehen ausgefüllt ist. Eine prozentuale Abgabe fällt nur im Erfolgsfall an. Diese liegt bei 31 % inklusive MwSt., zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 33 € pro Person berechnet. Dafür bleibt es bei diesem Betrag, auch wenn Anwälte tätig werden müssen.
Der Anbieter hat bereits Hunderttausenden Fluggästen geholfen, und bei Trustpilot erreicht er rund 4,4 von 5 Sternen. Auch hier sehen wir also ein gutes Resultat, auch wenn einige Kunden die langen Wartezeiten bemängeln.
Fazit
In diesem Artikel konnten Sie entdecken, welche Rechte Sie als Fluggast bei einem Flugausfall haben, wie Sie diese Rechte geltend machen können und vor allem, wie Sie sich bei einem Flugausfall eine Entschädigung holen können. Viele Passagiere wissen gar nicht, worauf sie eigentlich Anspruch haben und verlieren so viel Geld, das sie in einer Entschädigungszahlung zurückbekommen würden. Es lohnt sich also, sich zu informieren, welche Optionen man hat.
Außerdem haben wir Ihnen einige Dienste vorgestellt, die Ihnen hier bei der Abwicklung helfen. Diese Anbieter haben wir getestet und sie konnten dank ihrer Einfachheit bei der Bearbeitung und der hohen Erfolgschancen sehr überzeugen. Auch wenn man einen Anteil der erstatteten Summe dann abgeben muss, fanden wir, dass es sich für viele Fluggäste lohnt.
Man spart sich enorm viel Zeit und Nerven und erhöht seine Chancen. Testen Sie es selbst. War einer Ihrer Flüge in den letzten Jahren verspätet oder ist ausgefallen? Dann können Sie sich, solange der Anspruch nicht verjährt ist, immer noch Ihr Geld zurückholen, wenn Sie ein paar Minuten lang ein Online-Formular ausfüllen.